Firmendetails ArmA Outdoor
 
Artikel 1: Definitionen
 
  1. ArmA Outdoor hat seinen Sitz in der Handelskammer Stevensbeek unter der Nummer 81838883 und wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
  4. Der Vertrag bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien.
 
Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers. Mit Abschluss des Kaufs hat der Käufer auch diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt.
  2. Eine Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
 
Artikel 3: Zahlung
 
  1. Der volle Kaufpreis wird immer über die Website armaoutdoor.nl bezahlt. Der Käufer erhält einen Nachweis über die Anzahlung.
  2. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer zum Inkasso übergehen. Die mit einer solchen Abholung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage des Dekrets über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
  4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar.
  5. Verweigert der Käufer die Mitwirkung bei der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer, so ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
 
Artikel 4: Angebote, Kostenvoranschläge und Preis
 
  1. Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.
  2. Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und wenn sie überschritten werden, berechtigen sie den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Dies müssen die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
  4. Der auf Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger öffentlicher Abgaben.
 
Artikel 5: Änderung der Vereinbarung
 
  1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Vereinbaren die Parteien, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung auswirken. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so schnell wie möglich informieren.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich darüber informieren.
  4. Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Vertragsänderung oder -ergänzung zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
  5. Entgegen den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung das Ergebnis von Umständen ist, die ihm zuzurechnen sind.
 
Artikel 6: Lieferung und Gefahrübergang
 
  1. Sobald die Kaufsache beim Käufer eingegangen ist, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.
 
Artikel 7: Recherchen, Beschwerden
 
  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb kürzester Frist zu untersuchen. Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware den Vereinbarungen der Parteien entsprechen oder ob Qualität und Quantität zumindest den Anforderungen des normalen (Handels-)Verkehrs entsprechen.
  2. Reklamationen wegen Beschädigung, Mangel oder Verlust der gelieferten Ware müssen vom Käufer innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung der Ware schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
  3. Wird die Beanstandung innerhalb der gesetzten Frist für begründet erklärt, ist der Verkäufer berechtigt, entweder nachzubessern oder neu zu liefern oder von der Lieferung Abstand zu nehmen und dem Käufer diesen Teil des Kaufpreises gutzuschreiben.
  4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden.
  5. Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile aus, die zu demselben Vertrag gehören.
  6. Nach Verarbeitung der Ware durch den Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
 
Artikel 8: Muster und Modelle
 
  1. Is aan koper een monster of model getoond of verstrekt, dan wordt het vermoed slechts als aanduiding te zijn verstrekt zonder dat de te leveren zaak daaraan behoeft te beantwoorden. Dit is anders als partijen uitdrukkelijk zijn overeengekomen dat de te leveren zaak wel daarmee zal overeenstemmen. 
  2. Bei Verträgen über Grundstücke wird auch vermutet, dass die Angabe der Grundfläche oder sonstiger Maße und Angaben nur als Anhaltspunkt dienen, ohne dass die zu liefernde Ware diesem entsprechen muss.

Artikel 9: Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Geschäft/Lager“. Das bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer sie liefert oder liefern lässt oder in dem Moment, in dem ihm diese Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
  3. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, nachlässig ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  4. Wird die Ware geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Versandkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Benötigt der Verkäufer für die Ausführung des Vertrags Informationen vom Käufer, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Dies ist niemals eine Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder Teillieferungen haben keinen eigenständigen Wert. Bei Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 10: Höhere Gewalt

  1. Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.
  2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Vertragserfüllung vom Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, wie z Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Geschäftsbesetzung, Streiks, Aussperrung von Arbeitern, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Geschäft des Verkäufers. 
  3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Lieferunternehmen, von denen der Verkäufer für die Ausführung des Vertrages abhängig ist, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, der Verkäufer ist dafür verantwortlich.
  4. Wenn eine Situation wie oben beschrieben eintritt, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.

Artikel 11: Übertragung von Rechten

  1. Die Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Bestimmung mit vermögensrechtlicher Wirkung im Sinne von § 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 12: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Verkäufer vorhandene Ware sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten Vorauszahlungsbeträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten einzustellen, bis der vereinbarte Teil doch bezahlt ist. Dann kommt es zum Gläubigerverzug. In diesem Fall kann eine verspätete Lieferung gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Käufer unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police auf erstes Anfordern zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
  5. Ist die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Anzahlung oder der Preis nicht vertragsgemäß gezahlt worden, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. In diesem Fall wird der Artikel erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verbindlichkeiten des Käufers sofort fällig und zahlbar.

Artikel 13: Haftung

  1. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrages ergeben, ist stets auf den Betrag begrenzt, der im jeweiligen Fall von der/den abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um die Höhe der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grob fahrlässiger Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen, ist nicht ausgeschlossen.

Artikel 14: Beschwerdepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Die Reklamation enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Bei berechtigter Reklamation ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und ggf. zu ersetzen.

Artikel 15: Garantien

  1. Soweit Garantien in den Vertrag aufgenommen wurden, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass der verkaufte Artikel dem Vertrag entspricht, fehlerfrei funktioniert und für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum, der auf dem dem Futterboot beigelegten Info-Formular angegeben ist. Die Garantie gilt nur für Futterboote, die von armaoutdoor.nl mit Garantienummer geliefert werden.
  2. Der Zweck der genannten Garantie besteht darin, eine Risikoverteilung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu schaffen, sodass die Folgen einer Garantieverletzung immer vollständig auf Rechnung und Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer sich niemals auf eine Verletzung berufen kann eine Garantie in Bezug auf eine Verletzung einer Garantie Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn die Rechtsverletzung dem Käufer bekannt war oder durch Ermittlungen hätte bekannt werden können.
  3. Die vorgenannte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel durch unvorsichtige oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen oder Änderungsversuche vorgenommen oder die Kaufsache bestimmungsgemäß verwendet haben ist nicht vorgesehen.
  4. Bezieht sich die Gewährleistung des Verkäufers auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Gewährleistung dieses Herstellers.

Artikel 16: Anwendbares Recht

  1. Diese Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer unterliegt ausschließlich niederländischem Recht. Zuständig ist das niederländische Gericht.
  2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.

Artikel 17: Wahl des Forums

Alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung werden ausschließlich dem zuständigen Gericht vorgelegt.